10.01.2025 / komba gewerkschaft nrw

Kommission Schwerbehindertenrecht – Info 01/2025

© Nile / pixabay.com
© Nile / pixabay.com

Präventionsverfahren für Schwerbehinderte auch innerhalb der Probezeit

Zugunsten Beschäftigter mit einer Behinderung hat der EuGH bereits am 10.02.2022 entschieden, dass eine fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf dem bisherigen Arbeitsplatz den Anspruch ergibt, auf einer anderen geeigneten Stelle beschäftigt zu werden, soweit Arbeitgebende dadurch nicht unverhältnismäßig belastet sind. Dies gelte auch dann, wenn sich Beschäftigte noch innerhalb der Probezeit befinden.

Mehr zum Kommission Schwerbehindertenrecht – Info 01/2025 "Präventionsverfahren für Schwerbehinderte auch innerhalb der Probezeit" im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw:
Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Hülya Senol · senol@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

Nach oben