16.03.2021 / komba gewerkschaft nrw

Feuerwehr- und Rettungsdienst-Info 04/2021

© pixabay.com
© pixabay.com

Diensthaftpflichtversicherung für Mitglieder aus dem Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst aktualisiert

Die komba Bundesorganisation hat bei der Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG für Beschäftigte im Feuerwehr- und Rettungsdienst eine besondere Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese besteht bereits seit einigen Jahren und wurde nun aktualisiert.

Die allgemeine Diensthaftpflichtversicherung gilt auch für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei der Erstversorgung bis zum Eintreffen der Notärztin/des Notarztes im Rahmen der Bedingungen des Notfallsanitätergesetzes. Daneben enthält sie noch weitere wichtige Leistungen, die Sie aus dem beiliegenden Informationsflyer entnehmen können.

Die Versicherung gilt gleichermaßen für Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte sowie für Beschäftigte im Rettungsdienst. Im Falle eines Schadens wenden Sie sich bitte an die komba Landesgeschäftsstelle in Köln. Sie erhalten von uns einen Meldebogen für den Schaden, mit dem weitere Angaben und Unterlagen erforderlich werden. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen werden diese von uns an die Bundesgeschäftsstelle der komba gewerkschaft zur Regulierung des Schadens weitergeleitet.

Neben den vielen guten Leistungen der komba gewerkschaft ist dies ein weiteres Argument Mitglied in der komba gewerkschaft zu werden und zu bleiben!

Sie helfen tagtäglich vielen Menschen in Not. Wir als komba gewerkschaft stehen Ihnen bei, wenn Sie Hilfe benötigen!

 

Nach oben